Totschlag im Pflegeheim: Drei Jahre für den Täter
Wendhausen. Zu drei Jahren Haft verurteilte das Landgericht Braunschweig vergangenen Dienstag den 26-Jährigen, der im Pflege- und Therapiezentrum Maternus in Wendhausen seine im Wachkoma liegende Mutter getötet hatte. Der Täter habe in der Überzeugung gehandelt, seine Mutter zu erlösen. Für den Richter sei die Urteilsfindung schwierig gewesen.
Der Angeklagte hatte seine nach einem Reitunfall im Jahr 2004 schwer hirngeschädigte und bewegungsunfähige Mutter im Januar erstickt, weil das Heim einen Antrag auf Sterbehilfe aus rechtlichen Gründen abgelehnt hatte.
Der Vorsitzende Richter sprach den 26-jährigen Hildesheimer des Totschlages in einem minder schweren Fall schuldig. Er bezeichnete die Urteilsbemessung als schwierig: „Dieser Fall führt das Recht an seine Grenzen. Er zwingt alle, die sich damit befassen, über ihr eigenes Leben nachzudenken.“
Die Staatsanwältin hatte eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert, der Verteidiger sich für eine Bewährungsstrafe eingesetzt. Der Richter betonte, dass sich viele Menschen moralisch der Forderung nach einer Bewährungsstrafe anschließen könnten. „Bewährung wäre in diesem Fall aber das falsche Signal und könnte dazu führen, dass es in Zukunft bei ähnlichen Fällen kein Halten mehr gibt.“
Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Der Verteidiger will sich erst mit seinem Mandanten beraten. „Allerdings belasten ihn der Fall und die Öffentlichkeit sehr stark, sodass er das Urteil vielleicht schon aus diesem Grund akzeptieren wird“, erklärt der Anwalt.