Tragödie im Pflegeheim: Sohn soll Mutter getötet haben
Wendhausen. Tragisch und grausam: Ein 26-Jähriger hatte im Therapie- und Pflegezentrum um aktive Sterbehilfe für seine Mutter gebeten – doch das ist in Deutschland verboten, das Heim lehnte ab. Daraufhin soll der Hildesheimer die Frau selbst getötet haben. Er muss sich am Mittwoch, 30. Mai, im Landgericht Braunschweig wegen Totschlags verantworten.
Die Mutter des Angeklagten hatte 2004 bei einem Reitunfall schwere Hirnverletzungen erlitten. Seitdem war sie bewegungsunfähig und nicht mehr ansprechbar – sie wurde in der Wendhausener Einrichtung untergebracht.
Das Heim hatte im April 2011 das Ansinnen des 26-Jährigen, bei seiner Mutter aktive Sterbehilfe zu leisten, aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Daraufhin fasste er wahrscheinlich den Entschluss, sie selbst zu töten. Den Ermittlungen zufolge suchte er die Frau am 3. Januar diesen Jahres auf und führte den Plan durch – danach stellte er sich der Polizei.
Die Frau starb an einer zentralen Atemlähmung. Dem 26-Jährigen wird vorgeworfen, er habe die so genannte Tracheotomie-Kanüle, die die Atmung seiner Mutter unterstützte, aus ihrer Luftröhre gezogen. Dann soll er gleichzeitig mit einer Hand den Luftröhrenschnitt und mit der anderen Nase und Mund der Sterbenden zugehalten haben. Das Gesicht der Bettlägerigen deckte er mit einem Handtuch ab.
Dem 26-Jährigen wird Totschlag vorgeworfen. Er muss mit einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Gefängnis rechnen. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr, das Gericht geht wie bei ähnlichen Fälle von großem öffentlichen Interesse aus.