Überfälle in Fallersleben und Velpke: Sechseinhalb Jahre Haft für Hol-ab-Räuber
Wolfsburg. Der Hol-ab-Räuber, dem drei Straftaten in Fallersleben und Velpke zur Last gelegt werden, muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil gegen den 28-Jährigen verhängte am Dienstag das Landgericht Braunschweig. Es blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, aber über der des Verteidigers. Wegen Drogenabhängigkeit muss der Mann aus der Samtgemeinde Velpke zudem in eine Entziehungsanstalt.
Das augenscheinlich hohe Strafmaß entsteht durch die Vielzahl von Vorwürfen, die dem unter Bewährung stehenden 28-Jährigen vorgeworfen werden. Verurteilt wurde er für Raub in Tateinheit mit Körperverletzung sowie besonders schweren Raub und besonders schwere räuberische Erpressung.
Ziel Nummer 2: Am 6. Oktober hatte der 28-Jährige den Hol-ab-Getränkemarkt an der Mozartstraße in Fallersleben überfallen.Kevin NobsDie Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und drei Monate gefordert, der Verteidiger fünf Jahre und sechs Monate – der Anwalt hatte sich vergeblich dafür eingesetzt, dass der Schweregrad „besonders“ in beiden Fällen aus dem Urteil gestrichen wird. Einig waren sich alle Seiten, dass der Angeklagte wegen seiner Drogenabhängigkeit, die Ursache für seine Straftaten war, in eine Entziehungsanstalt kommen soll.
Der gelernte Installateur hatte alle Vorwürfe eingeräumt. Demnach hat er am 2. Oktober 2017 den Getränkemarkt Hol Ab in Velpke überfallen und dem Inhaber mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Einen weiterer Hol Ab war am 6. Oktober das Ziel in Fallersleben. Hier hatte der Mann ein Messer in der Hand,die Klinge hatte er aber nicht auf die Mitarbeiter gerichtet. Am 30. Dezember überfiel der 28-Jährige den Kiosk „Kleiner Laden“ in Fallersleben, wiederum mit Messer in der Hand.
Die Beute belief sich insgesamt auf weniger als 3000 Euro. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung angegeben, von dem Geld Schulden bezahlt und Kokain gekauft zu haben.
Der Verteidiger hat keine Revision eingelegt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.