Blüten-Alarm in Wolfsburg: Polizei warnt vor Falschgeld
Wolfsburg. Die Polizei warnt vor Falschgeld im Weihnachtsgeschäft! Im Oktober und November 2013 habe es nur elf Fälle im Bereich der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt gegeben – dieses Jahr waren es schon 40! Und das ist nicht nur hier so: „Damit liegen wir sowohl in Wolfsburg als auch im Landkreis Helmstedt im niedersächsischen Trend“, sagt Kripo-Chefin Imke Krysta.
Das Falschgeld, die so genannten Blüten, benutzten die Täter in den vergangenen zwei Monaten in Apotheken, beim Frisör oder Bäcker, in Modegeschäften oder auch in Diskotheken und bei der Anlieferung von Speisen durch einen Bringdienst. Meist wird erst beim Einzahlen bei der Bank klar, dass es sich um Falschgeld handelt. Dieses Jahr hat die Polizei vor allem 20-Euro- und 50-Euro-Scheine registriert.
Nach Angaben der Polizei waren die Fallzahlen in den vergangenen Jahren in Niedersachsen rückläufig. Nun stellte aber auch das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) eine Trendwende fest. „Daher raten wir gerade in der Hektik der weihnachtlichen Einkäufe dazu, nicht auf eine sorgfältige Prüfung der Geldscheine zu verzichten“, appelliert Krysta. Zumal es für Geprellte keinen Ersatz gibt!
❱❱ Damit die Wolfsburger wissen, wie sich eine Blüte vom echten Geld unterscheidet, gibt die Polizei einige Tipps.
Falschgeld: Die Tipps der Polizei
Es gibt einige Tricks, Falschgeld zu erkennen.
• Fühlen: Auf allen Geldscheinen sind im Copyrightvermerk die kleinen Buchstaben BCE, ECB, EZB, EKT und EKB als Relief zu ertasten. Auf den 50-Euro-Scheinen ist zusätzlich neben der 50 eine Raute zu spüren.
• Sehen: Den Geldschein gegen das Licht halten. Bei echten Scheinen werden ein Wasserzeichen und der Sicherheitsstreifen erkennbar.
• Kippen: Bei einem echten Geldschein sind ein schillernder Hologrammstreifen (5- bis 20 Euro-Scheine) oder ein Hologramm-Element (50- bis 500 Euro-Scheine) erkennbar. Zusätzlich gibt der Wert des Scheins, der je nach Betrachtungswinkel in mehreren Farben schimmert, Auskunft über die Echtheit.
• Achtung: Wer Falschgeld hat, muss dies der Polizei melden. Wer Blüten weiter- oder zurückgibt, macht sich strafbar.