Wolfsburg: Konfliktfeld Sterbehilfe
Heikel war das Thema schon immer. Angesichts der Rolle Deutschlands zwischen 1933 und 1945 ist das Konfliktfeld „Sterbehilfe“ ein ganz besonderes. Derzeit kochen die Emotionen wieder hoch. Während die eine Seite auf dem Recht zur Selbstbestimmung auch mit Blick auf den eigenen Tod beharrt, sehen andere dies geradezu als Mord. Der Bundestag will die Sterbehilfe gesetzlich neu regeln. Für Gesprächsstoff ist also gesorgt.

Das Thema Sterbehilfe wird zurzeit wieder kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert. Foto: Albrecht E. Arnold pixelio
Da sind Abgeordnete, die Todkranken zugestehen möchten, um Sterbehilfe zu bitten. Dann entschließt sich ein früherer TV-Intendant dazu, Selbstmord zu begehen, da er keine Kraft mehr habe, das Leben im Rollstuhl zu meistern. Und es folgen die Schlagzeilen über eine Frau in den USA, die sterbenskrank ist und im Internet bekannt macht, sie wolle am 1. November aus dem Leben scheiden. Schließlich nimmt sich noch Deutschlands beliebtester Fernsehjournalist Günther Jauch des Themas an. In seiner Sonntagssendung lässt er zur Sterbehilfe in Deutschland diskutieren. All dies facht die öffentliche Diskussion an.
Aber wie ist eigentlich die Rechtslage? Die aktive Form von Sterbehilfe wird in Deutschland bestraft. Fünf Jahre Haft erwarten laut Nachrichtenmagazin Focus denjenigen, der einen anderen auf dessen Wunsch hin vom Leben zum Tode befördert.
Anders sieht es bei der passiven Sterbehilfe aus. Gemeint ist damit etwa ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Dieser ist zulässig, wenn der Patientenwille so ist. Auch die Gabe starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung das Leben verkürzen können, ist nicht verboten.
Der Gesetzgeber hat ebenso nicht unter Strafe gestellt, ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt. Das Berufsrecht der Ärzteschaft verbietet laut Focus aber die Hilfe zur Selbsttötung, je nach Ärztekammer kann sie zum Verlust der Approbation führen.
Der Selbstmord in völliger eigener Verantwortung ist in Deutschland nicht strafbewehrt. Dass machte ja auch keinen Sinn. Und dennoch: Seit Organisationen wie „Exit“ oder „Dignitas“ Hilfe zur Selbsttötung anbieten, ist der Gesetzgeber gefordert, eine Lösung für das Problem zu erarbeiten. Das war bislang nicht von Erfolg gekrönt. Der Bundestag hat sich darum vorgenommen, sich im nächsten Jahr erneut um eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe zu kümmern. Spätestens dann werden die Diskussionen wieder aufflammen.
Mehr Lebensqualität durch Palliativbehandlung„Wenn Menschen in das Hospizhaus kommen, äußern manche, bedingt durch den schmerzhaften Leidensdruck ihrer Krankheit, den Wunsch, dass sie nicht mehr leben möchten“, erzählt Andreas Badtke vom Hospizhaus Wolfsburg. „Doch wir haben die Erfahrung gemacht, dass durch eine gute palliative Behandlung diese Gedanken und Wünsche meist schnell an Priorität verlieren.
Wenn durch Schmerzbehandlung und andere palliative Methoden das Leben für den Patienten wieder an Qualität gewinnt, möchten die meisten bis zur letzten Minute wieder am Leben teilnehmen. Kein Mensch möchte leiden und deshalb bietet die Palliativ-Medizin, manchmal auch schon durch relativ einfache Mittel, eine Alternative zum Suizidgedanken. Das Gute an der Diskussion um Sterbehilfe ist, dass sich viele Menschen mit diesem Thema beschäftigen und dadurch auch über die palliativen Angebote vermehrt informiert wird.“ ❱❱ Weitere Informationen gibt es auf www.hospiz-wolfsburg.de und außerdem auch auf |