Wolfsburg:  Flüchtlinge bangen im ihre Zukunft
Nach der Flucht vor Krieg, Armut und Gewalt in Deutschland angekommen, warten viele Flüchtlinge teilweise voller Sorgen auf den Bescheid zu ihren Asylanträgen.

Wolfsburg: Flüchtlinge bangen im ihre Zukunft

Wolfsburg. Einen wahren Flüchtlingsstrom verzeichnet derzeit Deutschland und damit auch Niedersachsen. Auch in Wolfsburg nimmt die Zahl der Asylsuchenden gewaltig zu. Die Wohnheime sind voll und die Stadt rechnet bis Ende des Jahres mit weiteren 700 Flüchtlingen. Während die Verantwortlichen sich darüber den Kopf zerbrechen, wo diesen Menschen eine Unterkunft gewährt werden kann, bangen die Flüchtlinge um ihre Zukunft. Werden sie in diesem Land bleiben dürfen? Nach welchen Kriterien wird über ihr Bleiberecht entschieden? An wen können sie sich wenden, um Hilfe zu erhalten?

Flüchtlinge haben oft großes Leid hinter sich

Krieg, Verfolgung, Armut und Naturkatastrophen treiben die Menschen aus den unterschiedlichsten Winkeln der Welt dazu, ihre Koffer zu packen, alles aufzugeben und fern ihrer Heimat ganz neu anzufangen. Hier angekommen, haben die Flüchtlinge bereits einen langen und beschwerlichen Weg hinter sich. Hinzu kommt die Sorge darüber, ob ihr Antrag bewilligt wird oder ob sie in Kürze wieder ausreisen müssen. Die meisten Flüchtlinge reisen zu Fuß, per Auto, Bus oder Bahn ein. Wenige Menschen kommen über den Seeweg oder reisen mit dem Flugzeug ein. Sind die Menschen vor Ort, muss zunächst ein Asylantrag gestellt werden. Das kann im Grunde jeder tun – vorausgesetzt, das Land ist für ihn zuständig. Das richtet sich danach, welches Land von dem Flüchtling zuerst betreten wurde. Das heißt, hier greift die Dublin-Verordnung. Sie soll sicherstellen, dass ein Flüchtling nicht Asyl in mehreren Ländern stellt. Die Verordnung gilt für alle EU-Staaten sowie für Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein.

Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Grundsätzlich kann ein Asylantrag bei jeder Behörde, beispielsweise auch bei der Polizei, gestellt werden. Diese schickt die Flüchtlinge dann weiter. Zuständig für die Bearbeitung des Asylantrags ist letzten Endes das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das befindet sich auf dem Gelände einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung. Auf dem meist großen, eingezäunten Gelände finden sich auch Polizei, ein Arzt, eine Kantine und Räumlichkeiten mit vielen Schlafplätzen. Nachdem Daten aufgenommen, Fingerabdrücke sowie Fotos gemacht wurden, erhält der Asylsuchende ein Dokument, das er wie einen Ausweis bei sich zu tragen hat. Bundesweit gibt es etwa 20 solcher Einrichtungen. Darüber, welcher Flüchtling in welche Einrichtung kommt, entscheidet ein Quotensystem. In Niedersachsen ist für die Erstaufnahmeeinrichtungen die Landesaufnahmebehörde (LAB) zuständig. Die an Wolfsburg nächst gelgene LAB befindet sich in Braunschweig.

Auf den Antrag folgt der Bescheid

Ganz entscheidend für oder wider den Bleibeantrag ist für den Antragsteller die Anhörung, die durch das BAMF erfolgt. Dabei werden Hintergründe der Flucht und persönliche Umstände geklärt. Bei dem Gespräch darf ein Anwalt oder auch eine Vertrauensperson zugegen sein. Gut vorbereitet, haben die Antragsteller größere Chancen auf einen positiven Bescheid. Nach dieser Anhörung entscheidet die LAB über den Asylantrag.

Fast ein Drittel aller Flüchtlinge darf bleiben

Wird der Antrag bewilligt, was im vergangenen Jahr bei fast einem Drittel aller Flüchtlinge bundesweit der Fall war, erhalten die Antragsteller Flüchtlingsschutz. Sie dürfen drei Jahre in Deutschland bleiben und haben die Option auf einen dauerhaften Aufenthalt. Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt, weil die Gründe für ein Bleiberecht nicht ausreichen, wird der Antragsteller aufgefordert, in der Regel innerhalb von 30 Tagen das Land zu verlassen. Natürlich hat der Asylbewerber die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Klage einzureichen. Krankheit, ein fehlender Pass oder ähnliche Widrigkeiten können dazu führen, dass die Ausreise erst später angetreten werden kann.

Die Gründe für oder gegen einen Antrag sind komplex. Grundlage ist jedoch die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention, nach der ein Flüchtling danach definiert wird, dass er sich aus begründeteter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des Herkunftslandes befindet.

Viele weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Hilfestellungen sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Flüchtlingsrates unter www.nds-fluerat.org zu finden.

Marit Kleindienst