Wolfsburger Flüchtlingshelfer droht Insolvenz
Wolfsburg. Arnold B. (41) ist verzweifelt: 2015 hatte der VW-Arbeiter für eine vierköpfige Familie sowie einen weiteren Mann und eine Frau gebürgt, damit diese Flüchtlinge schneller nach Deutschland kommen konnten. Auf die Bitte eines Bekannten hin. Danach hatte er das fast vergessen. Doch jetzt fordert das Jobcenter auf einen Schlag mehr als 37.000 Euro. „Und da kommt noch mehr, es werden sicher über 50.000. Ich muss Insolvenz anmelden“, fürchtet er.
Arnold B ist kein Einzelfall: Laut Stadt wurden zwischen September 2013 und Juli 2015 in Wolfsburg 394 Verpflichtungserklärungen von Flüchtlingshelfern abgegeben. Insgesamt rund 2 Millionen Euro Versorgungskosten fordern die Jobcenter von einigen Bürgen seit Herbst 2017 zurück. „Die Bürgschaft sollte doch nur gelten, bis sie ihre Anerkennung haben. Und der Vater hat inzwischen sogar Arbeit, bei einem Frisör“, sagt der Wolfsburger, der auch noch unterhaltspflichtig für zwei eigene Kinder aus erster Ehe ist. Hinzu kommt, dass der 41-Jährige gegen einige der Forderungen durch seinen Anwalt nicht fristgerecht Klage eingereicht hatte – wie die anderen Betroffenen. Mehr als 150 Klagen aus Wolfsburg liegen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Zahlungsaufforderungen bleiben seitdem erst einmal aus. Nicht so für Arnold B. aus der Volkswagenstadt. Und auch anderen im Land flatterten laut Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen schon Vollstreckungsbefehle ins Haus. „Wir brauchen eine politische Lösung“, fordert Weber.
Grund der Misere: Ursprünglich waren die Kommunen und das Land Niedersachsen davon ausgegangen, dass nur Unterbringung und Verpflegung der Geflüchteten bis zur Anerkennung als Asylbewerber von den Bürgen bezahlt werden müsse. Die Bundesministerien sahen das anders. Die Bürger baden es jetzt aus – denn Verhandlungen zwischen Land und Bund kamen wegen der schleppenden Regierungsbildung bisher nicht weiter. Die große Hoffnung der Flüchtlingshelfer ist, dass mit Hubertus Heil jetzt ein Niedersachse den Ministerposten für Arbeit und Soziales von dem vorher im Bund zuständigen Innenminister Thomas de Maizière übernommen hat. Was allerdings mit denjenigen passiert, bei denen die Zahlungsaufforderungen bereits rechtskräftig sind – wie bei Arnold B. – ist jedoch bisher auch in schon benannten Lösungsvorschlägen noch gar nicht thematisiert.